Rechtsprechung
RG, 16.02.1943 - 1 D 449/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Das Recht, die strafbare Handlung auf Strafantrag hin zu verfolgen, erlischt nicht dadurch, daß das beim Sühneversuch vor der Vergleichsbehörde vereinbarte Sühnegeld gezahlt und die Ehrenerklärung veröffentlicht wird; es erlischt nur durch Erklärung des Verzichtes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 345
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.06.1961 - 2 StR 435/60 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.09.1960 - 5 StR 259/60
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Ein Verzicht auf das Strafantragsrecht ist nur dann beachtlich, wenn er gegenüber einer Stelle erklärt wird, die sich im staatlichen Behördenaufbau mit dem Straffall zu befassen hat (vgl. RGSt 76, 345).